Worum geht´s?
- Verschiedenste Helfertätigkeiten in der Obstverarbeitung am Standort Enns
Die Mindestentlohnung basiert auf dem Kollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Eine wettbewerbsfähige Überzahlung wird individuell festgelegt und orientiert sich an Ihrer Qualifikation und Vorerfahrung.